Lolek & Bolek
Lolek & Bolek – Zwei Brüder suchen ihr Zuhause (getrennt voneinander)
Lolek und Bolek sind zwei sechs Monate alte Brüder (Stand April 2025), die bei uns im Tierheim gelandet sind, weil es in ihrem ursprünglichen Zuhause Nachwuchs gab: In einem privaten Hundehaushalt kam es zu einem “Zuchtunfall”, und aus diesem Wurf blieben Lolek und Bolek übrig. Nun sind sie bei uns und hoffen auf ein eigenes Zuhause.
Beide sind typische Junghunde: fröhlich, verspielt, neugierig und mit vielen Flausen im Kopf. Menschen gegenüber zeigen sie sich sehr freundlich, anfänglich sind sie etwas vorsichtig. Untereinander verstehen sie sich auch gut, nur beim Fressen möchte keiner von beiden zu kurz kommen 😉
Lolek und Bolek wünschen sich Menschen mit Hundeerfahrung, die bereit sind, die beiden ins Leben zu begleiten – mit liebevoller Erziehung, klaren Regeln und am besten dem Besuch einer Hundeschule. Wer Lust auf ein aktives Leben mit einem dieser beiden liebenswerten Jungs hat, kann sich gerne bei uns melden!
Lolek und Bolek sind Staffordshire-Mixe. Für die Adoption eines sogenannten Listenhund-Mixes gelten besondere Bedingungen – je nach Wohnort sehr unterschiedlich:
Grundsätzlich muss man einen Sachkundenachweis machen, wenn man einen Listenhund oder einen Listenhund-Mix hält oder adoptieren möchte.
Die wichtigsten Punkte:
- In fast allen Bundesländern ist ein Sachkundenachweis Pflicht, sobald man einen Listenhund oder einen Hund bestimmter Rassen hält.
- In manchen Bundesländern (z. B. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bayern) muss man zusätzlich oder stattdessen eine Halteerlaubnis beantragen.
- Man muss oft auch erhöhte Anforderungen erfüllen: z. B. polizeiliches Führungszeugnis, Wesenstest für den Hund, Leinenpflicht und Maulkorbpflicht.
- Die Hundesteuer ist häufig deutlich teurer für Listenhunde (in manchen Städten bis zu 1000 € jährlich), aber auch das variiert stark. Manche Gemeinden erheben keine extra Steuer für Listenhunde.
Kurz gesagt: Wer einen Listenhund adoptiert, sollte immer vorher bei der eigenen Stadt oder Gemeinde nachfragen, welche Auflagen genau gelten.