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Gassigeher- sowie Telefonsprechzeiten: Täglich von 9:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 16:00
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Wichtige Info bei Spenden: Kleinspendenregelung – künftig genügt der Kontoauszug oder PC-Ausdruck bei Online-Banking
Gemäß § 50 Absatz 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) sind bei Spenden bis 200 Euro (Kleinspenden) ab dem 1.1.13 aufgrund der „Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ anstelle der herkömmlichen Spendenbestätigung nach amtlichem Mustertext ein vereinfachter Spendennachweis zugelassen.