Irini, Fremdvermittlung

Irini, Fremdvermittlung

Details
  • ca. 05/24
  • Mischling
  • weiblich
  • gechipt, geimpft, kastriert mit EU-Heimtierausweis.
  • kastriert
  • ca. 52cm

Die schöne Junghündin Irini kam, nach einem Feuer in unserer Gemeinde, mit Verbrennungen und Wunden in unsere Auffangstation. Mittlerweile ist sie jedoch wieder vollends gesund und bereit ein geliebtes Familienmitglied oder der Partner fürs Leben zu sein.

Irini ist verträglich mit Artgenossen und kann gerne mit Katzen getestet werden. Sie ist freundlich und zugewandt zu Menschen. Wir wissen nichts über Irini‘s Vergangenheit, aber sie würde sicher gerne eine Hundeschule oder Trainer besuchen, um für den Alltag und neue Abenteuer gewappnet zu sein.

Besuch einer Hundeschule für das Hunde-Einmaleins, da Irini noch nicht viel kennengelernt hat.
Irini ist wortwörtlich durchs Feuer gegangen und wir hoffen für sie schnell ein tolles HappyEnd zu finden.

Aktueller Aufenthaltsort: Griechenland.
Ausreisebereit: Ab sofort möglich

📩 Kontakt bei Interesse:
E-Mail: adoptfosterrescue@gmx.de
WhatsApp: 0151-67520900

Selbstauskünfte Formulare

Sie haben Interessen an einem unserer Tiere? Dann füllen Sie hierfür bitte eine Selbstauskunft aus. Wir machen das nicht der Bürokratie wegen, sondern einfach, weil wir möchten, dass es unseren Tieren in ihrem neuen Zuhause gut geht. Dafür ist es nötig bestimmte Informationen vorab von Ihnen zu erhalten.

Sie können die Selbstauskunft hier ausfüllen und versenden:

Helft uns und teilt diese Seite:

Allgemeine Öffnungs – & Telefonsprechzeiten:
Do., Fr., Sa. & So: 12:00-16:00 Uhr
Montag, Dienstag & Mittwoch geschlossen

Gassigehzeiten:
Mo. – So.: 10:00 bis 16:00

Tierheim-Spendenkonto:
Sparkasse Oberhessen
IBAN: DE68 5185 0079 0002 0005 39
BIC: HELADEF1FRI

Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende

Wichtige Info bei Spenden: Kleinspendenregelung – künftig genügt der Kontoauszug oder PC-Ausdruck bei Online-Banking
Gemäß § 50 Absatz 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) sind bei Spenden bis 300 Euro (Kleinspenden) ab 2021 aufgrund der „Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ anstelle der herkömmlichen Spendenbestätigung nach amtlichem Mustertext ein vereinfachter Spendennachweis zugelassen.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen