Testamentsverfügung

IHRE TESTAMENTSVERFÜGUNG FÜR DEN TIERSCHUTZVEREIN BUTZBACH UND UMGEBUNG E.V.

Zugegeben – es ist für den ein oder anderen ein heikles Thema, aber genau darüber wollen wir hier offen reden. Tierschutz wird (leider) immer notwendig sein. Die Tierflut wird seit Jahren immer größer, die staatliche Unterstützung von Tierheimen dagegen immer spärlicher. Daher sind die meisten Tierschutzvereine grundsätzlich auf vielfältige Spenden angewiesen, da sie sonst nicht überleben könnten.

Wie können Sie dazu beitragen, unseren notleidenden Tieren auch dann noch finanziell zu helfen, wenn sie nicht mehr auf Erden sind?

DURCH EIN TESTAMENT

In einem Testament besteht die Möglichkeit von Erbeinsetzung. Es handelt sich hierbei um Nachlassübertragung im Ganzen, oder Vermächtnisse. Bei Vermächtnissen handelt es sich um Teilbeträge, die vererbt werden können.

Unser Tierschutzverein freut sich natürlich auch über die Zuwendung kleinerer Beträge

Wenn Sie sich entschließen, unsere Arbeit im Tierschutz und die unseres Tierheims zu unterstützen, werden wir Ihre Mittel, seien es Erbschaften, Vermächtnisse oder Schenkungen, selbstverständlich mit großer Sorgfalt verwenden

Eine letztwillige Verfügung zu Gunsten des Tierschutzvereins Butzbach und Umgebung e.V. vervielfältigt unsere im Leben gezeigte Tierliebe.

GUT ZU WISSEN

Ihre Erbschaft oder Ihr Vermächtnis kommt ohne Steuerabzug zu 100% den Tieren zugute. Denn der Tierschutzverein Butzbach und Umgebung e.V. ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt und muss daher keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer bezahlen.

Alle weiteren Informationen finden Sie in diesem Dokument: Informationen Tierheim Butzbach Testamentsverfügung

Rufen Sie uns an, natürlich streng vertraulich und unverbindlich unter 0177-4912451 oder schreiben Sie uns eine Mail an hanne@tierheim-butzbach.de